quidquid agis, prudenter agas et respice finem.

Regeln beachten

Todesfall – und nun . . .

 

Die Gegebenheiten müssen zu Ihren Wünschen passen.

 

Die Regelungen im BGB, im Bestattungsgesetz des Bundeslandes, in den Friedhofssatzungen, und andere Vorgaben sind zu beachten.

 

Für Bestattungen in Essen gilt daher:
Das Bestattungsgesetz für NRW gilt als gesetzter Rahmen. Die Satzung für das Friedhofswesen in der Stadt Essen ist maßgebend vor Ort. Weitere Satzungen existieren für kirchliche Friedhöfe, Beisetzungen im Wald und zur See.

 

Für alle Bestattungsaufträge sind Regelungen für das Vertragsrecht eine allgemeine Grundlage. Bei Bedarf ist ein Kostenübernahmeantrag beim Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Essen vorzunehmen.

 

Eine persönliche Beratung geben wir Ihnen gerne.

 

. . . wir sind für Sie da!