quidquid agis, prudenter agas et respice finem.

Was kostet das?

Bezahlung gemäß Auftrag . . .

 

Die Bestattungskosten sind nicht gering und in der Regel auch nicht eingeplant.

 

Der Auftraggeber stellt sich zu Recht die Frage nach den anfallenden Beerdigungskosten. Darüber geben wir gerne konkret Auskunft: mit aktuellen Preislisten, mit Gebührenordnungen der Friedhofsbetreiber, mit Kosten für Dienstleister und was sonst noch nötig ist.

 

Grundsätzlich gilt: Wer den Auftrag erteilt ist in der Pflicht die Kosten für die Beerdigung zeitnah zu bezahlen.

 

Wir beraten konkret mit Festlegung auf tatsächliche Bedürfnisse. Das schafft verbindliche Übersicht zu den Kosten einer Bestattung.

 

. . . wir schaffen Klarheit!